Gebäudeversicherungen
Die Gebäudeversicherung ist neben den aufgetretenen Schäden in der Vergangenheit ebenso abhängig vom Versicherungsumfang.
Anforderungen an die Gebäudeversicherung
Abschluss von Einzel,- oder Rahmenverträgen zur Gebäudeversicherung.
Hierfür stehen folgende Varianten bereit:
- Versicherungssumme
Der Versicherungswert der jeweiligen Immobilie(n) wird auf der Basis des Wert 1914 ermittelt.
Der Wert 1914 wird ermittelt durch:
- m³ umbauter Raum
Der umbaute Raum eines Gebäudes wird mit einem vom Versicherer festgelegten Faktor multipliziert. Im Ergebnis ergibt sich der Wert 1914 oder ein ähnlicher “Basiswert“ abhängig vom Versicherer. - m² Wohnfläche
Die Wohn,- und Gewerbefläche eines Gebäudes wird mit einem vom Versicherer festgelegten Faktor multipliziert. Im Ergebnis ergibt sich der Wert 1914 oder ein ähnlicher “Basiswert“ abhängig vom Versicherer.
- Einheiten
Bei dieser gesonderten Form der Gebäudeversicherung wird auf eine Einzelfeststellung des jeweiligen Versicherungswertes je Objekt verzichtet. Es wird in den Verträgen festgelegt welche Gebäude/Gebäudearten versicherbar und welche Gefahren versichert sind. Bezugsgröße für den Versicherungsbeitrag ist die Anzahl der Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten der versicherten Objekte. Für die Gestaltung dieser Vertragsart ist eine Mindestanzahl von Einheiten erforderlich.
Inhalte eines Rahmenvertrags der Gursch & Schmidt GmbH
Rahmenvertrag