Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet den Umgang mit gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhaltes die gegen den Versicherungsnehmer aus seiner versicherten Tätigkeit erhoben werden. Umfasst sind hierbei Personen,- und Sachschäden sowie die sich aus diesen Schäden herleitenden Vermögensschäden (unechte Vermögensschäden).
- Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Prüfung der “Deckung”
(Stammt die Schadenersatzforderung aus einer versicherten Tätigkeit ?) - Der Prüfung der Haftung des versicherten Unternehmen und oder Personen<
- Die Befriedigung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
- Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
In der Betriebshaftpflicht definiert sich der Versicherungsfall als das Schadenereignis das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. Unter den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung fallen die Schadenereignisse, die während der Vertragslaufzeit eintreten.
Vertragsgrundlage bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung (AHB). Hierauf aufbauend gibt es für die jeweils zu versichernden Unternehmen branchenspezifische “Besondere Bedingungen”. Diese können den Versicherungsschutz gem. den o.g. AHB einschränken oder erweitern.