Immobilienmakler
Schadenbeispiel:
Ein Heilpraktiker verlässt sich auf die Auskunft eines Immobilienmaklers zur gewerberechtlichen Nutzbarkeit eines Objektes in einem Mischgebiet. Er erwirbt ein Anwesen, das sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden soll. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass die Immobilie ein einem reinem Wohngebiet liegt. Dort darf der Heilpraktiker seine Praxis nicht betreiben. Er verkauft die Immobilie mit erheblichem Verlust. Die Versicherung reguliert die Differenz als Schadenersatz in Höhe von 75.000 EURO.
Was ist versichert?
Mit versichert ist das Vermitteln von Immobilien sowie Miet- und Pachtverträge über Wohn- Geschäftsräume und Grundstücke, das verwalten von Haus- und Grundbesitz (z. B. Mietkautionen entgegennehmen, Tarife und Preise von Energieunternehmen zu vergleichen, Baumaßnahmen betreuen) sowie vermittel von Finanzierungen mit grundpfandrechtlicher Sicherheit. Auch versichert ist die Beratung im Bereich Wohnungsbau über Fördermittel, die Tätigkeit als bevollmächtigter Vertreter bei Rechtsgeschäften über Grundstücke, Grundstücksvergleiche Rechte und Grundpfandrechte sowie Zwangsversteigerungsverfahren und die rechtlich zulässige Beratung von Mietern und Immobilieneigentümern. Die Tätigkeit als Facility Manager (z. B. Raumnutzungskonzepte erstellen, Technisches Gebäudemanagement) ist mit versichert. Bei Schlüsselverlust erneuert die Versicherung die Schließanlage und übernimmt di Kosten bis zu 20.000 €.