Rechtschutzversicherung für Führungskräfte
Für diesen ausgewählte Personenkreis gibt es eine spezielle Rechtschutzversicherung mit folgenden Bausteinen:
- Universal-Straf-Rechtsschutz
zur Verteidigung gegen den Vorwurf strafrechtlicher Verantwortung - Vermögensschaden-Rechtsschutz
zur Abwehr von Haftungsansprüchen auf Ersatz von Vermögensschäden - Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertragsverhältnis
Die Inhalte im Detail:
1. Universal-Straf-Rechtsschutz
Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken. Im Ernstfall werden Unternehmer und Führungskräfte persönlich zur Verantwortung gezogen. Selbst wenn die Verantwortung an Dritte delegiert wurde, greift oft die Verantwortlichkeit im Rahmen des Organisationsverschuldens.
Unwissenheit oder Unachtsamkeit in der Personalauswahl ziehen daher schnell ein Strafverfahren nach sich.
mitversichert ist hierbei auch:
Erweiterter Steuer-Straf-Rechtsschutz
Wenn aufgrund eines Ermittlungsverfahrens gegen
das Unternehmen, auch wegen einer Steuerstraftat im Privatbereich, ermittelt wird
2. Vermögensschaden-Rechtsschutz
Entscheidungsträger vertreten die Vermögensinteressen der Gesellschaft. Haftungsbeschränkt ist nur die Gesellschaft, nicht aber die handelnde Person selbst.
Verletzen diese Ihre Sorgfaltspflichten, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für entstandene Schäden. Schnell sehen sich die Verantwortlichen mit dem
Vorwurf konfrontiert, durch eine Entscheidung dem Unternehmen geschadet zu haben. Dabei können auch für Vermögensschäden geltend gemacht werden, die Geschäftsführer/ Vorstandskollegen verursacht haben (gesamtschuldnerische Haftung).
Zur Begegnung dieser Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden gibt es in Erweiterung zu einer evtl. bestehenden D&O Versicherung die Vermögenschaden – Rechtsschutzversicherung.
mitversichert sind dabei:
Interimsmandate
Versicherungsschutz besteht auch für die Ausübung von Interimsmandaten in anderen Unternehmen, die auf der versicherten Tätigkeit beruhen
Ansprüche aus dem AGG
Hier werden die Kosten für die Abwehr von
Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) übernommen.
3. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen (GmbH/AG/Genossenschaft) genießen weniger Schutz als ein Arbeitnehmer.
Dafür haben Sie aber mehr Pflichten. Werden Sie gekündigt und wollen gegen eine Kündigung klagen, tragen diesen Personen ein höheres Kostenrisiko als ein Arbeitnehmer.
Als Führungskraft und Arbeitnehmer besteht aufgrund des erhöhten strafrechtlichen Risikos und der höheren Verantwortung gleichzeitig auch ein erhöhtes Risiko auf Verlust des Arbeitsplatzes.
Eine herkömmliche Berufsrechtsschutz umfasst allerdings nicht die Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter von juristischen Personen.
Aus diesem Grund ist der Abschluß einer Anstellungsvertrags Rechtschutzversicherung für Geschäftsführer und Vorstände zu empfehlen.