Allgemeine Informationen zum Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung bietet den jeweils versicherten Personen/ Unternehmen Kostenschutz, die aus gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Dies sind z.B. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Vertragliche Grundlage hierfür sind die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen zur Rechtsschutz Versicherung (ARB) eines Versicherers.
- Die Rechtsschutzversicherung bietet folgende Leistungsarten an :
- Schadenersatz – Rechtsschutz
- Arbeits – Rechtsschutz
- Wohnungs – und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags, und Sachenrecht
- Steuer – Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts – Rechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz
- Disziplinar, und Standes – Rechtsschutz
- Straf – Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz
- Beratungs – Rechtsschutz im Familien,- Lebenspartnerschafts und Erbrecht
- Daten – Rechtsschutz
- Opfer – Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
Die o.g. Rechtsschutzarten sind nicht jeweils einzeln abzuschließen, sondern werden den Kunden kombiniert angeboten.
So beinhaltet z.B. die Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken die o.g. Leistungsarten Wohnungs,- Grundstücks – Rechtsschutz und den Steuer – Rechtsschutz vor Gerichten.
Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung steht die vereinbarte Versicherungssumme unter Berücksichtigung eventueller Selbstbehalte zur Verfügung. Neben den Leitungsarten und Selbstbehalten kann der Kunden auch den Zeitpunkt des Eintrittes der Rechtsschutzversicherung bestimmen. Hiermit ist gemeint ob der Versicherungsschutz erst ab der gerichtlichen Auseinandersetzung einsetzen soll oder bereits die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen umfasst.