Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Schadenbeispiel:
Mit dem Bau einer Heizkraftanlage wird bereits vor Bewilligung der entsprechenden Förderung begonnen. Wegen des Verstoßes gegen die Förderungsrichtlinien wird die komplette Unterstützung gestrichen. Die Versicherung übernimmt den Eigenschaden des Unternehmens bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 EURO.
Was ist versichert?
Mit versichert ist Verwalten von eigene, fremden Immobilien und Wohnungseigentum, die rechtlich und finanzielle Bearbeitung von eigenen und fremden Bauvorhaben, die Verwaltungsbeiräte der von Ihnen verwalteten Wohnungseigentumsanlagen sowie die rechtlich zulässige Annahme von fremden Geldern als Einlage (Einlagengeschäft). Auch versichert ist das Vermitteln von Mietverträgen und die Entgegennahme von Mietkautionen, die Erstellung von Kostenbestätigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen und die Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter. Die Tarife und Preise von Energieunternehmen zu vergleichen (Energiepreisoptimierung) ist versichert. Ebenfalls Mietzeitschriften herausgeben und veröffentlichen im Internet und Prozesskosten nach § 49 II WEG.