Pensionszusagen
Bei der Pensionszusage handelt ich um eine Direktzusage des Arbeitgebers an den Begünstigten. Die Pensionszusage beinhaltet die Auszahlung einer festgelegte Summe oder einer feststehenden Versorgungsleistung.
Pensionszusagen unterliegen der Gesetzgebung und der laufenden Rechtsprechung
Insbesondere an Gesellschafter-Geschäftsführer werden hohe Anforderungen gestellt, um die steuerliche Anerkennung zu erreichen.
Mit der Erteilung der Pensionszusage geht die Firma eine Verpflichtung, die es zu finanzieren gilt.
Die Art der Finanzierung unterliegt dem Kapitalmarkt mit all seinen möglichen Entwicklungen und Schwankungen.
Über unseren Partner Swiss Life im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und Pensionszusagen können wir unseren Kunden folgendes anbieten:
Prüfung des Finanzierungsstatus der Pensionszusage.
Das baV Kompetenzzentrum – der Schweizer Leben Pensionsmanagement GmbH, kurz SLPM – bietet eine haftungssichere inhaltliche Überprüfung der Pensionszusage und des InsoIvenzschutzes an.
Es erfolgt eine umfassende Überprüfung in strukturierter Form:
- mit rechtlichen Quellen
- mit Bestätigung ordnungsgemäßer Sachverhalte
- mit Hinweisen auf zu ändernde Formulierungen
- mit einer Analyse zum Finanzierungsstand
Die SLPM erstellt für unsere Kunden eine fundierte und aussagekräftige Stellungnahme zur individuellen aktuellen Situation. Dies beinhaltet:
- Identifizierung inhaltlicher Fehler – Sicherstellung steuerlicher Anerkennung
- Prüfung Insolvenzsicherung
In Erweiterung der Tätigkeit der SLPM übernimmt die Swiss Life die
- Prüfung des Finanzierungsstandes und die Sicherheit der Versorgung
Das Wissen, wie es um die Pensionszusage steht, gibt uns und unseren Kunden Sicherheit.
Bei einem bestehenden Maklervertrag übernehmen wir die Honorarkosten von
€ 390,00 Euro zzgl. MwSt.