Nimmt ein Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz der Teilkasko aus, bezieht sich der „Innenraum“ allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum.
Der Versicherer muss dann trotzdem haften, wenn zwischen der Außenhaut und der Innenraumverkleidung Mäuse ihr Unwesen treiben.