Der Anteil von Leasing Fahrzeugen bei den Neuzulassungen liegt im Jahr 2017 bei 41 %. Vier von 10 neu zugelassenen Fahrzeugen sind also geleast.
Zu berücksichtigen ist hierbei die Lücke (Gap) zwischen dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) des Autos und dem geschuldeten Leasing Restbetrag nach einem Vollkasko oder Teilkaskoschaden.
Durch eine GAP-Deckung besteht für diesen Differenzbetrag Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung.
Wer ein Auto finanziert oder least sollte daher auf diesen Bestandteil in der Autoversicherung achten.
Für Fragen und weitere Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.