Neue Technik bedeutet neue Herausforderung
Aufgrund der zunehmenden Anzahl von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ergeben sich zahlreiche Herausforderungen, die insbesondere das Laden der Fahrzeuge betreffen.
Es werden zum einen Stellplätze und Ladestationen mit der entsprechenden elektrischen Infrastruktur benötigt und zum anderen muss der örtliche Energieversorger fähig sein die entsprechenden Kapazitäten für den erhöhten Stromverbrauch sicherstellen zu können.
Elektrizität als häufigste Brandursache
Durch die Installation und den Betrieb von Ladestationen im oder am Gebäude sowie in Garagen können verschiedene Gefahren entstehen. Neben der Gefährdung durch den Strom für Personen, die aufgrund von mechanischer Beschädigung von Leitungen, unzureichender Installation oder mangelnder Prüfung hervorgerufen werden kann, ist insbesondere die Brandgefährdung während des Ladevorgangs nicht zu unterschätzen.
Circa ein Drittel aller Brände wird durch elektrische Anlagen verursacht.
Dementsprechend wichtig sind Vorkehrungen zur Reduzierung der Brandgefahr.
Auswahl der Ladebetriebsart
Grundsätzlich lässt sich der Ladevorgang in vier Ladebetriebsarten (DIN EN 61851) unterteilen. Auffälligster Unterschied der Betriebsarten ist der Anschluss des PKW, der entweder direkt an einer Steckdose (1 & 2) oder an einer Ladestation (3 & 4) erfolgt. Die Ladebetriebsarten 3 und 4 wurden speziell für eine auf Elektrofahrzeuge basierende Infrastruktur entwickelt und bieten dadurch eine besonders hohe elektrische Sicherheit. Durch die ständige Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladeeinrichtung können zusätzlich eine Überlastung vermieden und damit ein Brand verhindert werden.
Die meisten Neufahrzeuge unterstützen nur diese Ladebetriebsarten, außerdem sind höhere Ladeströme und damit ein schnelleres Laden möglich. Für Neueinrichtungen sind daher versicherungstechnisch nur die Ladebetriebsarten 3 und 4 sinnvoll.
Planung der geeigneten Lade-Infrastruktur
Nach der Auswahl der Ladebetriebsart erfolgen die Festlegung des Ladeplatzes und die Elektroinstallation der Komponenten. Für die Ladeinfrastruktur müssen folgende Angaben berücksichtigt werden:
– Art und Anzahl der Fahrzeuge
– Ladestromaufnahme der jeweiligen PKWs
– Durchschnittliche Parkdauer und Ladeverhalten der Fahrzeughalter
Besonders schwierig zu prognostizieren ist dabei das Ladeverhalten der Nutzer. Je nach Einsatzart der Fahrzeuge ist es möglich, dass sämtliche Fahrzeuge zur selben Zeit laden. Bei Dienstwägen für Bürokräfte werden die Fahrzeuge vermutlich vorrangig tagsüber geladen. Handelt es sich um Pool-Fahrzeuge für den Außendienst ist ein nächtlicher Ladevorgang sehr wahrscheinlich. Empfohlen wird neben einer anforderungsabhängigen Ladeinfrastruktur auch der Einsatz eines Lastmanagementsystems.
Dieses System analysiert die einzelnen Ladevorgänge und kann je nach Vorgabe die maximale Last steuern oder eine Priorisierung vornehmen. Dadurch lassen sich kostenintensive Lastspitzen und Überlastungen vermeiden. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur ist nach der DIN VDE 0100- 722 durchzuführen. Nur so kann eine hohe elektrische Sicherheit der Installationen gewährleistet werden.
Prüfung und Betrieb der Lade-Einrichtungen
Sobald die Ladeeinrichtungen installiert wurden, sind diese regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen. Als erstes sollte die Sichtprüfung durch den Nutzer erfolgen, der sowohl die Ladestation als auch das Kabel auf mechanische Beschädigungen überprüft. Sollten Ladeleitungen oder Steckverbindungen defekt sein, sind diese unverzüglich auszutauschen. Zusätzlich dazu sind sämtliche Elektroinstallationen der Ladeinfrastruktur in regelmäßigen Abständen gemäß den gültigen Bestimmungen (z. B. DIN VDE 0701-0702, DGUV V3, VdS Klausel SK 3602) zu prüfen.
Brandschutztechnische Anforderungen
Im Hinblick auf den Brandschutz gibt es ähnlich wie auch bei anderen elektrischen Einrichtungen gewisse Anforderungen, die eingehalten werden müssen:
– Der Bereich rund um den Ladeplatz und die Ladestation ist in einem Radius von 2,5 m brandlastfrei zu halten
– Sollten Ladeplätze innerhalb eines Gebäudes installiert werden, ist die entsprechende Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu beachten
– Es ist eine ausreichende Be- und Entlüftung der Ladeplätze sicherzustellen
– Eine Errichtung in feuergefährdeten Betriebsstätten oder explosionsgefährdeten Bereichen ist grundsätzlich unzulässig
– Im Bereich der Ladeplätze sind geeignete Feuerlöscher (CO2) vorzuhalten
– Die Installation einer Brandmeldeanlage zur Brandfrüherkennung und automatischen Alarmierung der Feuerwehr ist empfehlenswert
E-Bikes und E-Scooter
Neben dem Umstieg auf Elektrostraßenfahrzeuge verwenden immer mehr Menschen Fahrräder mit elektrischer Unterstützung oder Elektroroller. Im Gegensatz zu Ladegeräten für PKWs werden für die elektrischen Zweiräder meist mobile Ladegeräte angeboten. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein unkontrolliertes Laden an jeder Steckdose stattfindet. Dementsprechend ist es sinnvoll analog zu Elektroautos feste Ladeplätze zu definieren die brandlastfrei gehalten werden. Auch für diese Ladeplätze ist eine gewisse elektrische Infrastruktur durch ortsfeste Elektroinstallationen zu schaffen, sodass auf Mehrfachstecker verzichtet werden kann. Da insbesondere Fahrräder häufig durch Umfallen oder Stürze beschädigt werden können, ist eine regelmäßige Sichtprüfung erforderlich. Grundsätzlich sind die Anforderungen des Herstellers zu beachten (z. B. Laden im Freien). Zusätzlich dazu sind nur vom Batteriehersteller zugelassene Ladegeräte zu verwenden. Wir empfehlen außerdem die Aufbewahrung von nicht verwendeten Fahrrädern bzw. deren Batterien entweder in eigenen Räumen oder geschlossenen, nichtbrennbaren Schränken, die aus-schließlich der Lagerung der Batterien dienen.